top of page

KOSTEN & ERSTATTUNG

Image by Toa Heftiba

PSYCHOTHERAPIE

Kassenfinanzierung oder

Selbstzahlung à 200 CHF/h

Lese-Gruppe

SUPERVISION

Selbstzahlung

à 200 CHF/h

Image by Heather Mount

PAARTHERAPIE

Kassenfinanzierung oder

Selbstzahlung à 200 CHF/h

Zeigen mit Stift und Finger auf Dokument

COACHING

Selbstzahlung

à 200 CHF/h

Psychotherapie

LEHRANALYSE 

Selbstzahlung

à 200 CHF/h

Image by Icons8 Team

MEDIATION

Selbstzahlung

à 200 CHF/h

DAS ANORDNUNGSMODELL

Das Anordnungsmodell trat am 1. Juli 2022 in Kraft und ermöglicht einen einfacheren und rascheren Zugang zur ambulanten Psychotherapie. Neu werden Psychotherapien, die von Psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt werden, von der Grundversicherung bezahlt, sofern sie auf Anordnung eines Arztes erfolgen. Das Anordnungsmodell regelt die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten und Kostenträgern neu und sieht für jede Berufsgruppe bestimmte Aufgabenbereiche vor. Grundsätzlich unterscheiden wir folgende Berufsgruppen, die am Anordnungsmodell beteiligt sind:

  • Psychologische Psychotherapeuten: Sie haben ein Psychologiestudium und eine Psychotherapieausbildung absolviert, führen Psychologische Psychotherapie durch, verordnen aber keine Medikamente und stellen keine Arbeitsunfähigkeitszeugnisse aus

  • Psychiater: Sie haben ein Medizinstudium und eine Facharztausbildung für Psychiatrie und Psychotherapie absolviert, bieten medikamentöse Behandlungen und/oder Psychotherapie an und stellen Arbeitsunfähigkeitszeugnisse aus

  • Hausärzte: Sie haben ein Medizinstudium und eine Facharztausbildung für Innere und Allgemeinmedizin absolviertbieten medikamentöse Behandlungen an und stellen Arbeitsunfähigkeitszeugnisse aus

 

Das Anordnungsmodell beinhaltet insgesamt drei Bewilligungsstufen. Für die ersten beiden Anordnungen können wir Ihren Hausarzt hinzuziehen, für die dritte Anordnung benötigen Sie einen Psychiater. 

Bildschirmfoto 2023-04-12 um 07.24.38.png
bottom of page